Geschäftsbereichsleiter

Dipl.-Ing. Sebastian Otto
+49 351 47878-89
E-Mail-Kontakt
Geschäftsbereich Anlagen- und Bauplanung
Sachverständige und Befähigungsnachweise
Gefahrgutbeauftragte für gefährliche Güter befördernde Unternehmen sowie Unternehmen, die das Be- oder Entladen im Zusammenhang mit Beförderungen gefährlicher Güter anbieten: |
ö.b.v.S. für Genehmigungsverfahren im Immissionsschutz |
Sicherheitsingenieur, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH) mit Registrier-Nr. 1293-14-2011 |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo), VbF-Lehrgang für verantwortliche sachkundige Personen in Fachbetrieben gem. §19 l WHG, Gewässerschutzbeauftragter (im Sinne des § 21a-b WHG), Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ Sachverständiger gemäß §29a Abs. 1 BImSchG |
Immissionsschutzbeauftragter – Fachkunde nach § 53 BImSchG, |
Sicherheitsingenieurin |
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach §64 WHG, Gewässerschutzbeauftragter (im Sinne des §21a-b WHG) Befähigte Person zur Prüfung im Explosionsschutz nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.1 BetrSichV |
Sachverständige für Wertermittlung und Baukostenplanung, Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“, Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo); Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“; Brandschutzbeauftragter |
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur); Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz; Brandschutzbeauftragter; Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten |
Befähigte Person zur Prüfung im Explosionsschutz nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.1 BetrSichV |
Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchV |