Geschäftsbereichsleiter

Dr.-Ing. Annett Schröter
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Geschäftsbereich: Anlagen- und Genehmigungsplanung
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Von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme einer technischen Anlage
Ein Team von hochspezialisierten Hochschulingenieuren plant neue Anlagen und Verfahren und sorgt für ein effizientes Genehmigungsverfahren.
Angefangen von grundlegenden Fragestellungen zur Vorbereitung von Industrieprojekten, Studien zur Abklärung von Stoff- und Energieströmen, der Hinterfragung des Standes des Wissens hinsichtlich anzuwendender Technologie und der Abklärung der Durchführbarkeit eines Projektes unter Berücksichtigung der resultierenden Kosten sowie der Randbedingungen am geplanten Standort werden einfache oder komplexe Planungsleistungen für die Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen bearbeitet.
Dabei spielt in jeder Vorbereitungs- und Planungsphase die umwelt-, sicherheitstechnische oder arbeitsschutzrelevante Übereinstimmung mit dem jeweiligen Stand der Technik sowie die entsprechende Genehmigungsfähigkeit eine zentrale Rolle. So wird das notwendige Genehmigungsverfahren optimal vorbereitet und in den entsprechenden Antragsunterlagen dokumentiert.
Sachverständige und Befähigungsnachweise
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Sachverständige gemäß §29 a Abs. 1 BImSchG |
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Sachverständige für Wertermittlung und Baukostenplanung, Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“, Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz |
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Sicherheitsingenieurin |
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Sicherheitsingenieur, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH) mit Registrier-Nr. 1293-14-2011 |
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Immissionsschutzbeauftragter – Fachkunde nach § 53 BImSchG, |
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ö.b.v.S. für Genehmigungsverfahren im Immissionsschutz |
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo), VbF-Lehrgang für verantwortliche sachkundige Personen in Fachbetrieben gem. §19 l WHG, Gewässerschutzbeauftragter (im Sinne des § 21a-b WHG), Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ |
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Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ |
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ö.b.u.v. Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltrecht, ö.b.v.S. für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich sowie Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel, Sachverständige für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach § 5 Abs. 2 SächsUVPG |
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Von der IHK Rhein-Neckar öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Entsorgung und Verwertung von Abfall, Boden, Kompostierung |
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Sachverständiger gemäß §29a Abs. 1 BImSchG |








