Fachbereichsleiter

Dipl.-Biol. Frank Wolf
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Fachbereich: Umwelt-, Raum-, Landschaftsplanung
Für die Genehmigung von Plänen und Projekten ist die Abarbeitung naturschutzfachlicher Belange, i.d.R. gegründet auf dem Bundesnaturschutzgesetz, unerlässlich. Neben dem Fachbereich Umweltmanagement, zu dessen Leistungsspektrum die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien zählt, beschäftigt sich unser Fachbereich Umwelt-, Raum- und Landschaftsplanung vordergründig mit der Erarbeitung folgender Fachgutachten:
Leistungsspektrum
Raumordnung
- Antragsunterlagen für Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG
- Begleitung von Raumordnungsverfahren
Landschaftsplanung
- Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) gemäß § 17 BNatSchG
- Landschaftspflegerische Ausführungspläne (LAP), ausführungsreife Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Umweltberichte zu Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), Grünordnungspläne
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen gemäß § 15 BNatSchG (Außenbereich)
- Grünflächenbilanzen auf Grundlage städtischer Satzungen, z. B. Baumschutz- oder Begrünungssatzungen (Innenbereich)
- Anträge auf Befreiung von den Verbotsvorschriften von Schutzgebieten
- Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Verträglichkeitsuntersuchung gemäß FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
Artenschutz
- Floristische und faunistische Kartierungen
- Artenschutzrechtliche Fachbeiträge gemäß § 44 BNatSchG












