Übersicht über bekanntgegebene Sachverständige
» Befähigungsnachweise
» Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo); Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“; Brandschutzbeauftragter |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo), VbF-Lehrgang für verantwortliche sachkundige Personen in Fachbetrieben gem. §19 l WHG, Gewässerschutzbeauftragter (im Sinne des § 21a-b WHG), Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ Sachverständiger gemäß §29a Abs. 1 BImSchG |