Übersicht über bekanntgegebene Sachverständige
» Befähigungsnachweise
» Brandschutzbeauftragter
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur); Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz; Brandschutzbeauftragter; Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo); Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“; Brandschutzbeauftragter |
Sicherheitsingenieur, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH) mit Registrier-Nr. 1293-14-2011 |