Sachverständige

Sachverständige

Sachverständiger für die landwirtschaftliche Energieberatung

Sachverständige für Geotechnik

Sachverständige für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach § 5 Abs. 2 SächsUVPG

Sachverständiger für die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)

Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)

Bekanntgegebene Sachverständige gemäß §29b Abs. 1 BImSchG

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV)

Ö.b.u.v. SV für Genehmigungsverfahren im Immissionsschutz

Ö.b.u.v. SV für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich sowie Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel

Befähigungsnachweise

Gelisteter Energieauditor nach EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

gelistete Energieeffizienzexperten gemäß DIN EN 16247-1 (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) // BAFA „Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Modul 1)

gelistete Energieeffizienzexperten für Wohngebäude (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) // BAFA „Energieberatung Wohngebäude“)

gelistete Energieeffizienzexperten für Nichtwohngebäude (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) // BAFA „Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Modul 2)

Störfallbeauftragter im Sinne des § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Bauvorlagenberechtiger Ingenenieur

  • Dipl.-Ing. Gunther Rönsch
  • Dipl.-Ing. Walther Kaplan

Gefahrgutbeauftragte

Zertifizierte Sächsische Gewerbeenergieberater

Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz

Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten

Sicherheitsingenieure

Immissionsschutzbeauftragte – Fachkunde nach § 53 BImSchG

Störfallbeauftragte nach § 58a BImSchG

Umweltbetriebsprüfer

VbF-Lehrgang für verantwortliche sachkundige Personen in Fachbetrieben gem. §19 l WHG

Sachkundenachweis entspr. Nr. 5.2 und 6.1 der BGR 128 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“

Gewässerschutzbeauftragte (im Sinne des §21a-b WHG)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 (SiGeKo)